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Bebauungspläne Gemeinde Frickingen
Ein Bebauungsplan (B-Plan) regelt die Art und Weise der möglichen Bebauung von Grundstücken. Die vorhandenen rechtskräftigen Bebauungspläne werden hier zum Abruf angeboten. Diese Online-Bereitstellung ist im Sinne des Bürgerservice und dient als Erstinformation.
19. Änderung des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Salem „Solarpark Frickingen – Im Ried“ in Frickingen
Öffentliche Bekanntmachung
Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Salem, dem die Gemeinden Frickingen, Heiligenberg und Salem angehören, hat am 11.11.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Flächennutzungsplan zu ändern.
Durch die Änderung ist die Umwidmung einer Fläche für Landwirtschaft in eine Sonderbaufläche für die Gewinnung regenerativer Energien (Photovoltaik) „Solarpark Frickingen – Im Ried“ in Frickingen vorgesehen.
Der Beschluss der Verbandsversammlung zur Änderung des Flächennutzungsplanes wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich bekannt gemacht.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB findet eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, welche in der Verbandsversammlung vom 11.11.2024 beschlossen wurde, durch Auslegung in der Zeit von
Montag, den 27.11.2024
bis einschließlich Freitag, den 10.01.2025
- in Salem, Rathaus, Zimmer Nr. 213, Am Schlosssee 1, 88682 Salem,
- in Heiligenberg, Rathaus, Zimmer Nr. 5, Schulstraße 5, 88633 Heiligenberg und
- in Frickingen, Rathaus, Zimmer Nr. 2, Kirchstraße 7, 88699 Frickingen
während der üblichen Dienststunden statt. Während dieser Zeit besteht die Möglichkeit, Plan und Text zur 19. Änderung des Flächennutzungsplans an den o.g. Stellen oder auf der Homepage der Gemeinde Salem unter: www.salem-baden.de/de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren „19. Änderung des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Salem“ im Verfahren einzusehen und sich hierzu schriftlich oder zur Niederschrift zu äußern.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz BauGB bei der Beschlussfassung über die Fortschreibung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben. Ergänzend weisen wir darauf hin, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
21.11.2024
Bürgermeister Manfred Härle
Verbandsvorsitzender
Zum Downlaod:
Solarpark Frickingen - Im Ried
Aufstellungsbeschluss und Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs. 1 BauGB des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften "Solarpark Frickingen- Im Ried" in Frickingen
Öffentliche Bekanntmachung
Der Gemeinderat der Gemeinde Frickingen hat am 15. Oktober 2024 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 12 BauGB und § 74 Abs. 7 LBO beschlossen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Frickingen – Im Ried“ mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen. In derselben Sitzung wurde zudem der Vorentwurf gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung beschlossen.
Die Beschlüsse werden hiermit bekanntgemacht.
Für den Planbereich ist der Bebauungsplan-Vorentwurf vom 15.10.2024 maßgebend. Er ergibt sich aus untenstehendem Kartenausschnitt.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften wird im Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Umweltbericht ist ein gesonderter Teil der Begründung.
Ziele und Zwecke der Planung:
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften sollen die bauleitplanerischen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage im Gewann „Ried“ geschaffen werden.
Vorgesehen ist eine Ausweisung als sonstiges Sondergebiet gemäß § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“. Der Geltungsbereich besitzt eine Flächengröße von ca. 8,6 ha.
Die Fläche soll mit aufgeständerten, geneigten Solarmodulen überschirmt, eingezäunt und als extensives Grünland bewirtschaftet werden. Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans wird voraussichtlich im November angestoßen.
Der Öffentlichkeit sowie den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB stehen die Unterlagen zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Frickingen – Im Ried“ in der Fassung vom 15.10.2024 in der Zeit vom 28.10.2024 bis einschließlich 13.12.2024 auf der Homepage der Gemeinde Frickingen unter www.frickingen.de/de/bildung-leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungsplaene-im-verfahren zur Einsicht und zum Download bereit.
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Frickingen – Im Ried“ in der Fassung vom 15.10.2024 liegen darüber hinaus in der Zeit vom 28.10.2024 bis einschließlich 13.12.2024 bei der Gemeindeverwaltung Frickingen, Kirchstraße 7, 88699 Frickingen (Zimmer 2) während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich zur Einsichtnahme aus.
In diesem Veröffentlichungszeitraum kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Stellungnahmen sollen elektronisch an markus.vollstaedt@frickingen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich abgegeben oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Es handelt sich hierbei um ein öffentliches Verfahren und die Stellungnahmen werden in öffentlicher Sitzung behandelt. Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen sollten die volle Anschrift der Beteiligten enthalten. Die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgt parallel in der zuvor genannten Zeit.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben.
Frickingen, den 22. Oktober 2024
Gez. Jürgen Stukle, Bürgermeister
Download Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Frickingen – Im Ried“, Gemarkung FrickingenÖrtliche Bauvorschriften Begründung
Download Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Frickingen – Im Ried“, Gemarkung Frickingen, Planungsrechtliche Festsetzungen Begründung
Download Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Frickingen – Im Ried", Frickingen, Umweltbericht
Download Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Frickingen – Im Ried", Frickingen, Planzeichnung Vorentwurf
Download Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Frickingen – Im Ried", Frickingen, Übersichtslageplan
Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ‘Gewerbegebiet Böttlin, 5. Erweiterung‘
Der Gemeinderat der Gemeinde Frickingen hat in öffentlicher Sitzung am 04.06.2024 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ‚Gewerbegebiet Böttlin, 5. Erweiterung‘ nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften als jeweils selbstständige Satzung beschlossen.
Maßgebend ist der Lageplan des Bebauungsplanes in der Fassung vom 04.06.2024.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften ‘Gewerbegebiet Böttlin, 5. Erweiterung‘ treten mit dieser Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB).
Der Bebauungsplan kann mit seiner Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB einschließlich des Vorhaben- und Erschließungsplans beim Bürgermeisteramt Frickingen, Kirchstraße 7, 88699 Frickingen (Zimmer 2) während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.
Nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung (GemO) gilt der Bebauungsplan, sofern er unter der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der GemO oder aufgrund der Gemeindeordnung ergangenen Bestimmungen zustande gekommen ist - ein Jahr nach dieser Bekanntmachung von Anfang an als gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile hingewiesen, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von 3 Jahren gestellt ist.
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.
Frickingen, den 11.06.2024
gez. Jürgen Stukle, Bürgermeister
Vorhaben- und Erschließungsplan hier im Download (PDF-Dokument, 1,94 MB, 29.08.2024)
2. Öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ‚Gewerbegebiet Böttlin, 5. Erweiterung‘
Der Gemeinderat der Gemeinde Frickingen hat am 26. März 2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ‚Gewerbegebiet Böttlin, 5. Erweiterung‘ und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut im Internet zu veröffentlichen. Dabei dürfen Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplanentwurfs vorgebracht werden. Gleichzeitig hat der Gemeinderat die Veröffentlichungsdauer angemessen (auf 2 Wochen) verkürzt. Der Planbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus untenstehendem Kartenausschnitt:
Der Entwurf des Bebauungsplanes wird mit Begründung in der Zeit vom 22. April bis 06. Mai 2024 im Internet auf der Homepage der Gemeinde unter www.Frickingen.de (Rubrik ‚Bildung, Leben & Wohnen – Bebauungspläne im Verfahren‘) veröffentlicht. Gleichzeitig können Sie den Entwurf beim Bürgermeisteramt Frickingen, Kirchstraße 7, 88699 Frickingen während den allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses (Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr, Montag von 14 bis 16 Uhr und Mittwoch von 14 bis 18 Uhr) beim Haupt- und Bauamt (Herrn Vollstädt), Zimmer 2 einsehen.
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind vorhanden:
- Die Vorgaben zur Beleuchtung (planungsrechtliche Festsetzung 8.2) sind im Hinblick auf nachtaktive Insekten und Licht meidende Fledermausarten nicht im Konjunktiv zu formulieren. Anstelle von „möglichst geringe Abstrahlung nach oben“ ist „Eine Abstrahlung über die Horizontale ist nicht zulässig“ festzusetzen.
- In der örtlichen Bauvorschrift 3.0 soll eine Beleuchtung von Werbeanlagen ausgeschlossen werden. Alternativ sind der planungsrechtlichen Festsetzung 8.2 entsprechende Aussagen zu Beleuchtungsanlagen zu ergänzen.
- Die Notwendigkeit eines ausreichenden Wurzelschutzes sollte in der Festsetzung 10.0 konkret benannt werden. Zum Thema Baumschutz sollte auf die einschlägigen Regelwerke hingewiesen werden.
- Als Bestandteil der vorzulegenden Bauvorlagen ist für das Vorhaben ein Bodenschutzkonzept nach DIN 19639 vorzulegen, das u. a. auch ein Verwertungskonzept für den anfallenden Erdaushub enthält. Das Verwertungskonzept muss die Ergebnisse der Untersuchung der Schadstoffgehalte berücksichtigen, die wegen des Anbaus von Sonderkulturen durchzuführen ist. Der Erdaushub ist auf Schadstoffgehalte zu überprüfen.
Innerhalb dieser Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse info(@)frickingen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege (z. B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) vorgebracht werden. Das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen wird mitgeteilt. Deshalb ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter www.Frickingen.de eingestellt. Die veröffentlichten Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich.
Frickingen, den 09.04.2024
gez. Jürgen Stukle, Bürgermeister
Hier im Download:
18. Änderung des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Salem „Solarpark Rickertsreute“ in Heiligenberg (Gemarkung Wintersulgen)
Öffentliche Bekanntmachung
18. Änderung des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Salem „Solarpark Rickertsreute“ in Heiligenberg (Gemarkung Wintersulgen)
Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Salem, dem die Gemeinden Frickingen, Heiligenberg und Salem angehören, hat am 04.12.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Flächennutzungsplan zu ändern. Durch die 18. Änderung ist die Umwidmung einer Fläche für Landwirtschaft in eine Sonderbaufläche für die Gewinnung regenerativer Energien (Photovoltaik) „Solarpark Rickertsreute“ in Heiligenberg vorgesehen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wurde vom 08.04. bis 10.05.2024 durch
geführt. Die Verbandsversammlung hat in öffentlicher Sitzung am 11.11.2024 den Entwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt und beschlossen, die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der Entwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbandes Salem wird mit Begründung in der Zeit von
Montag, den 02.12.2024
bis einschließlich Freitag, den 10.01.2025
im Internet veröffentlicht und ist auf der Homepage der Gemeinde Salem unter www.salem-baden.de/de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren „18. Änderung des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Salem“ abrufbar.
Stellungnahmen können während der o.g. Veröffentlichungsfrist also bis einschließlich 10.01.2025, abgegeben werden.
Stellungnahmen sollen gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 2 BauGB elektronisch übermittelt werden (Email-Adresse: baurecht@salem-baden.de), können bei Bedarf aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift in den Rathäusern des Gemeindeverwaltungsverbandes abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit wird der Entwurf zudem an folgenden Stellen während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.
- in Salem, Rathaus, Zimmer Nr. 213, Am Schlosssee 1, 88682 Salem,
- in Heiligenberg, Rathaus, Zimmer Nr. 5, Schulstraße 5, 88633 Heiligenberg und
- in Frickingen, Rathaus, Zimmer Nr. 2, Kirchstraße 7, 88699 Frickingen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz BauGB bei der Beschlussfassung über die Fortschreibung des Flächennutzungsplans unbe
rücksichtigt bleiben. Ergänzend weisen wir darauf hin, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfs
verfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und liegen zur Einsichtnahme vor (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 BauGB):
- Umweltbericht zur 18. FNP-Änderung (in Form eines Umweltsteckbriefs)
- Prüfung der Auswirkung der Inhalte der 18. FNP-Änderung auf die Schutzgüter Fläche, Boden, Wasser, Klima, Luft, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter; Empfehlung von Vermeidungs- und Mini--mierungsmaßnahmen, Erfordernis externe Kompensationsmaßnahme
- Ergebnisse der artenschutzrechtlichen Prüfung nach § 44 BNatSchG auf Basis von faunistischen Begehungen im Frühjahr 2023.
Mit Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung wurden folgende umweltrelevante Aspekte angesprochen:
- Bedenken der Landwirtschaft hinsichtlich der Inanspruchnahme von Flächen der landwirtschaftlichen Vorbehaltsflur
- Hinweise zu einer Rückbauverpflichtung und zur Beseitigung von Bodenverdich--tungen
- Bedenken hinsichtlich der Inanspruchnahme eines Wildtierkorridors landesweiter Bedeutung
- Erfordernis eines Bodenschutzkonzepts gemäß § 2 Abs. 3 LBodSchAG
- Hinweise zur Geotechnik, Grundwasser, Brandschutz, Bodendenkmalpflege
21.11.2024
Bürgermeister Manfred Härle
Verbandsvorsitzender
Zum Download:
Synopse
18. Änderung des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Salem „Solarpark Rickertsreute“ in Heiligenberg (Gemarkung Wintersulgen)
18. Änderung des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Salem „Solarpark Rickertsreute“ in Heiligenberg (Gemarkung Wintersulgen)
Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Salem, dem die Gemeinden Frickingen, Heiligenberg und Salem angehören, hat am 04.12.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Flächennutzungsplan zu ändern. Durch die Änderung ist die Umwidmung einer Fläche für Landwirtschaft in eine Sonderbaufläche für die Gewinnung regenerativer Energien (Photovoltaik) „Solarpark Rickertsreute“ in Heiligenberg vorgesehen.
Der Beschluss der Verbandsversammlung zur Änderung des Flächennutzungsplanes wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich bekannt gemacht.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB findet eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, welche in der Verbandsversammlung vom 25.03.2024 beschlossen wurde, durch Auslegung in der Zeit von
Montag, den 08.04.2024
bis einschließlich Freitag, den 10.05.2024
- in Salem, Rathaus, Zimmer Nr. 213, Am Schlosssee 1, 88682 Salem,
- in Heiligenberg, Rathaus, Zimmer Nr. 5, Schulstraße 5, 88633 Heiligenberg und
- in Frickingen, Rathaus, Zimmer Nr. 2, Kirchstraße 7, 88699 Frickingen
während der üblichen Dienststunden statt. Während dieser Zeit besteht die Möglichkeit, Plan und Text zur 18. Änderung des Flächennutzungsplans an den o.g. Stellen oder auf der Homepage der Gemeinde Salem unter: https://www.salem-baden.de/de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren „18. Änderung des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Salem“ im Verfahren einzusehen und sich hierzu schriftlich oder zur Niederschrift zu äußern.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz BauGB bei der Beschlussfassung über die Fortschreibung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben. Ergänzend weisen wir darauf hin, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
26.03.2024
Bürgermeister Manfred Härle
Verbandsvorsitzender
17. Änderung des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Salem „PV-Anlage Wintersulgen“ in Heiligenberg
Öffentliche Bekanntmachung
17. Änderung des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Salem „PV-Anlage Wintersulgen“ in Heiligenberg
Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Salem, dem die Gemeinden Frickingen, Heiligenberg und Salem angehören, hat am 04.12.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Flächennutzungsplan zu ändern. Durch die 17. Änderung ist die Umwidmung einer Fläche für Landwirtschaft in eine Sonderbaufläche für die Gewinnung regenerativer Energien (Photovoltaik) „PV-Anlage Wintersulgen“ in Heiligenberg vorgesehen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wurde vom 08.04. bis 10.05.2024 durchgeführt. Die Verbandsversammlung hat in öffentlicher Sitzung am 11.11.2024 den Entwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt und beschlossen, die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der Entwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbandes Salem wird mit Begründung in der Zeit von
Montag, den 02.12.2024bis einschließlich Freitag, den 10.01.2025
im Internet veröffentlicht und ist auf der Homepage der Gemeinde Salem unter www.salem-baden.de/de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren „17. Änderung des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Salem“ abrufbar.
Stellungnahmen können während der o.g. Veröffentlichungsfrist also bis einschließlich 10.01.2025, abgegeben werden.
Stellungnahmen sollen gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 2 BauGB elektronisch übermittelt werden (Email-Adresse: baurecht@salem-baden.de), können bei Bedarf aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift in den Rathäusern des Gemeindeverwaltungsverbandes abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit wird der Entwurf zudem an folgenden Stellen während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.
- in Salem, Rathaus, Zimmer Nr. 213, Am Schlosssee 1, 88682 Salem,
- in Heiligenberg, Rathaus, Zimmer Nr. 5, Schulstraße 5, 88633 Heiligenberg und
- in Frickingen, Rathaus, Zimmer Nr. 2, Kirchstraße 7, 88699 Frickingen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz BauGB bei der Beschlussfassung über die Fortschreibung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben. Ergänzend weisen wir darauf hin, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt.
Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt:
− Umweltbericht in der Fassung vom 25.10.2024 (Ausführungen zu den Themen: Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen, die sich auf den Planbereich beziehen (Regionalplan; Flächennutzungsplan; Natura 2000-Gebiete; weitere Schutzgebiete/Biotope, Biotopverbund); Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung; darin die Bestandsaufnahme sowie Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-Durchführung bzw. Durchführung der Planung und deren Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt; Boden, Geologie und Fläche; Wasser; Wasserwirtschaft; Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität; Landschaftsbild; Mensch und Kulturgüter; Erneuerbare Energien sowie eine Beschreibung der Wechselwirkungen zwischen den zuvor ge-nannten Schutzgütern. Bewertung bei Durchführung der Planung von Wasserwirtschaft; Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen; Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung; ein-gesetzte Techniken und Stoffe; menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt; Erneuerbare Energien. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Umweltauswirkungen. Beschreibung anderweitiger Planungsmöglichkeiten und der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die auf Grund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung).
− Umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenunterrichtung gem. § 4 Abs. 1 BauGB im November 2023 mit schriftlichen Stellungnahmen des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau im Regierungspräsidium Freiburg (zu den Themen Geologie, Geochemie, Bodenkunde, Ingenieurgeologie, Hydrogeologie, Geothermie, Rohstoffgeologie, Bergbau und allgemeine Hinweise), des Regierungspräsidiums Tübingen (zu den Belangen der Raumordnung, der Landwirtschaft, des Naturschutzes, der erneuerbaren Energien und des Klimaschutzes) und des Landratsamtes Bodenseekreis (zu den Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes, zum angrenzenden FFH-Gebiet, zur Erforderlichkeit einer FFH-Verträglichkeitsvorprüfung, zum Datum des vorliegenden artenschutzrechtlichen Kurzberichtes, zu den Belangen der Landwirtschaft durch Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen der Vorbehaltsflur I, zur Ausgestaltung der Rückbauverpflichtung und der Wiedernutzbarmachung als landwirtschaftliche Fläche und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen als aufzunehmende Rückbauverpflichtung).
− FFH-Vorprüfung der Sieber Consult GmbH vom 29.02.2024 (zur Beurteilung möglicher er-heblicher Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele des FFH-Gebietes "Deg-genhauser Tal" (Nr. 8222-341) durch das Vorhaben).
− Artenschutzrechtliches Kurzbericht zum Bebauungsplan "PV-Anlage Wintersulgen" der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 07.07.2023, aktualisiert am 19.12.2023 (zum Vorkommen geschützter Tierarten innerhalb des Plangebietes und notwendigen artenschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen).
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (rathaus@heiligenberg.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Parallel mit der Veröffentlichung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt.
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
21.11.2024
Bürgermeister Manfred Härle
Verbandsvorsitzender
Zum Download:
17. Änderung des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Salem „PV-Anlage Wintersulgen“ in Heiligenberg (Gemarkung Wintersulgen)
17. Änderung des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Salem „PV-Anlage Wintersulgen“ in Heiligenberg (Gemarkung Wintersulgen)
Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Salem, dem die Gemeinden Frickingen, Heiligenberg und Salem angehören, hat am 04.12.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Flächennutzungsplan zu ändern. Durch die Änderung ist die Umwidmung einer Fläche für Landwirtschaft in eine Sonderbaufläche für die Gewinnung regenerativer Energien (Photovoltaik) „PV-Anlage Wintersulgen“ in Heiligenberg vorgesehen.
Der Beschluss der Verbandsversammlung zur Änderung des Flächennutzungsplanes wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB findet eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, welche in der Verbandsversammlung vom 25.03.2024 beschlossen wurde, durch Auslegung in der Zeit von
Montag, den 08.04.2024
bis einschließlich Freitag, den 10.05.2024
- in Salem, Rathaus, Zimmer Nr. 213, Am Schlosssee 1, 88682 Salem,
- in Heiligenberg, Rathaus, Zimmer Nr. 5, Schulstraße 5, 88633 Heiligenberg und
- in Frickingen, Rathaus, Zimmer Nr. 2, Kirchstraße 7, 88699 Frickingen
während der üblichen Dienststunden statt. Während dieser Zeit besteht die Möglichkeit, Plan und Text zur 17. Änderung des Flächennutzungsplans an den o.g. Stellen oder auf der Homepage der Gemeinde Salem unter: https://www.salem-baden.de/de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren „17. Änderung des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Salem“ im Verfahren einzusehen und sich hierzu schriftlich oder zur Niederschrift zu äußern.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz BauGB bei der Beschlussfassung über die Fortschreibung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben. Ergänzend weisen wir darauf hin, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
26.03.2024
Bürgermeister Manfred Härle
Verbandsvorsitzender
Öffentliche Bekanntmachung: Aufstellung der Änderung des Bebauungsplanes ‘Ortsmitte‘ in Frickingen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 17. Oktober 2023 den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes ‘Ortsmitte‘ gefasst und den Entwurf des Bebauungsplanes gebilligt. Zudem hat der Gemeinderat beschlossen, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen Zudem hat der Gemeinderat beschlossen, die Änderung des Bebauungsplanes nach § 13 a Baugesetzbuch (Bebauungsplan der Innenentwicklung) aufzustellen. Für den Planbereich des Bebauungsplanes ist das Plankonzept vom 17. Oktober 2023 maßgebend. Er ergibt sich aus nebenstehendem Kartenausschnitt:
Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets und der damit verbundenen Realisierung von 2 Wohnhäusern der Seniorengenossenschaft sowie eines Wohn- und Geschäftshauses geschaffen werden.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung findet in Form einer Planauslage beim Bürgermeisteramt Frickingen, Zimmer 2 (Herrn Vollstädt) vom 06. November bis 08. Dezember 2023 während der üblichen Dienststunden des Rathauses (Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr, Montag von 14 bis 16 Uhr und Mittwoch von 14 bis 18 Uhr) statt. Dabei wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben.
Frickingen, den 24.10.2023
gez. Jürgen Stukle, Bürgermeister
Bebauungsplan Ortsmitte hier im Download (PDF-Dokument, 965,94 KB, 06.11.2023)
Beabauungsplan Ortsmitte: Satzung – Planungsrechtliche Festsetzungen – Hinweise – Pflanzenliste – Örtliche Bauvorschriften – Begründung – Rechtsplan hier im Download (PDF-Dokument, 3,97 MB, 06.11.2023)
Öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ‚Gewerbegebiet Böttlin, 5. Erweiterung‘
Der Gemeinderat der Gemeinde Frickingen hat am 17. Oktober 2023 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ‚Gewerbegebiet Böttlin, 5. Erweiterung‘ gefasst, den Satzungsentwurf über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Zudem hat der Gemeinderat beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 13 a Baugesetzbuch (Bebauungsplan der Innenentwicklung) aufzustellen. Der Planbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus nebenstehendem Kartenausschnitt.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines Gewerbegebiets/eingeschränkten Gewerbegebiets geschaffen werden.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird mit Begründung und Satzung über die örtlichen Bauvorschriften in der Zeit vom 06. November 2023 bis 08. Dezember 2023 beim Bürgermeisteramt Frickingen, Kirchstraße 7, 88699 Frickingen während den allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses (Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr, Montag von 14 bis 16 Uhr und Mittwoch von 14 bis 18 Uhr) beim Haupt- und Bauamt (Herrn Vollstädt), Zimmer 2 öffentlich ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen wird mitgeteilt. Deshalb ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Frickingen, den 24.10.2023
gez. Jürgen Stukle, Bürgermeister
Bebauungsplan‚ Gewerbegebiet Böttlin, 5. Erweiterung hier im Download (PDF-Dokument, 1.016,17 KB, 06.11.2023)
Bebauungsplan‚ Gewerbegebiet Böttlin, 5. Erweiterung: Satzung – Planungsrechtliche Festsetzungen – Hinweise – Pflanzenliste – Örtliche Bauvorschriften – Begründung - Rechtsplan hier im Download (PDF-Dokument, 2,34 MB, 06.11.2023)
Antrag auf Baugenehmigung hier im Download (PDF-Dokument, 8,99 MB, 06.11.2023)
Öffentliche Bekanntmachung Inkrafttreten des Bebauungsplanes ‘Landstraße – L201‘, Leustetten
Der Gemeinderat der Gemeinde Frickingen hat in öffentlicher Sitzung am 16.05.2023 den Bebauungsplan ‚Landstraße – L201‘, Leustetten nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften als jeweils selbstständige Satzung beschlossen.
Maßgebend ist der Lageplan des Bebauungsplanes in der Fassung vom 28.02.2023.
Der Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften ‘Landstraße – L201‘, Leustetten treten mit dieser Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB).
Der Bebauungsplan kann einschließlich seiner Begründung beim Bürgermeisteramt Frickingen, Kirchstraße 7, 88699 Frickingen (Zimmer 2) während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.
Nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung (GemO) gilt der Bebauungsplan, sofern er unter der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der GemO oder aufgrund der Gemeindeordnung ergangenen Bestimmungen zustande gekommen ist - ein Jahr nach dieser Bekanntmachung von Anfang an als gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile hingewiesen, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von 3 Jahren gestellt ist.
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.
Frickingen, den 30.05.2023
gez. Jürgen Stukle, Bürgermeister
2. Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes ‚Landstraße – L201, Leustetten‘
Der Gemeinderat der Gemeinde Frickingen hat am 28. Februar 2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Satzungsentwurf über die Aufstellung des Bebauungsplanes ‚Landstraße-L201, Leustetten‘ und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften zu billigen und diese nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Zudem hat der Gemeinderat beschlossen, die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme auf 2 Wochen zu verkürzen und Stellungnahmen ausschließlich zu den vorgenommenen Planänderungen zuzulassen (Änderung Baufenster auf Grundstück Flst. Nr. 43). Der Planbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus untenstehenden Kartenausschnitt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes wird mit Begründung und Satzung über die örtlichen Bauvorschriften in der Zeit vom 17. März 2023 bis 31. März 2023 beim Bürgermeisteramt Frickingen, Kirchstraße 7, 88699 Frickingen während den allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses (Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr, Montag von 14 bis 16 Uhr und Mittwoch von 14 bis 18 Uhr) beim Haupt- und Bauamt (Herrn Vollstädt), Zimmer 2 öffentlich ausgelegt.
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind vorhanden:
Stellungnahme des Landratsamtes Bodenseekreis (30.09.2022):
- Vorgaben zur Beleuchtung zum Schutz von streng geschützten Fledermausarten;
- Plangebiet ist aufgrund der topographischen Lage in Bezug auf Starkregenereignisse gefährdet. In diesem Zuge sollten Starkregengefahrenkarten erstellt werden.
- Verpflichtung bei Bauvorhaben ein Wiederverwendungskonzept des Bodens vorlegen zu müssen;
- Empfehlung, Untersuchungen potentieller Lebensräume der Fledermäuse zur geeigneten Jahreszeit vorzunehmen.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen wird mitgeteilt. Deshalb ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Frickingen, den 02.03.2023
gez. Jürgen Stukle, Bürgermeister
Download Rechtsplan (PDF-Dokument, 1,48 MB, 03.03.2023)
Download Synopse Januar 2023 (PDF-Dokument, 165,01 KB, 03.03.2023)
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes ‚Landstraße – L201, Leustetten‘
Der Gemeinderat der Gemeinde Frickingen hat am 22. November 2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan ‚Landstraße-L201, Leustetten‘ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufzustellen. Zudem hat der Gemeinderat den Satzungsentwurf über die Aufstellung des Bebauungsplanes ‚Landstraße-L201, Leustetten‘ und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Der Planbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus nachfolgendem Kartenausschnitt:
Der Entwurf des Bebauungsplanes wird mit Begründung und Satzung über die örtlichen Bauvorschriften in der Zeit vom 22. Dezember 2022 bis 31. Januar 2023 beim Bürgermeisteramt Frickingen, Kirchstraße 7, 88699 Frickingen während den allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses (Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr, Montag von 14 bis 16 Uhr und Mittwoch von 14 bis 18 Uhr) beim Haupt- und Bauamt (Herrn Vollstädt), Zimmer 2 öffentlich ausgelegt.
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind vorhanden:
Stellungnahme des Landratsamtes Bodenseekreis (30.09.2022):
- Vorgaben zur Beleuchtung zum Schutz von streng geschützten Fledermausarten;
- Plangebiet ist aufgrund der topographischen Lage in Bezug auf Starkregenereignisse gefährdet. In diesem Zuge sollten Starkregengefahrenkarten erstellt werden.
- Verpflichtung bei Bauvorhaben ein Wiederverwendungskonzept des Bodens vorlegen zu müssen;
- Empfehlung, Untersuchungen potentieller Lebensräume der Fledermäuse zur geeigneten Jahreszeit vorzunehmen.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen wird mitgeteilt. Deshalb ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Frickingen, den 09.12.2022
gez. Jürgen Stukle, Bürgermeister
Landstraße - L 201, Leustetten, Synopse - hier im Download (PDF-Dokument, 309,85 KB, 01.12.2022)
Rechtsplan - hier im Download (PDF-Dokument, 1,47 MB, 01.12.2022)
Aufstellung Bebauungsplan ‘Landstraße – L201‘, Leustetten
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 27.07.2022 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan ‘Landstraße – L201‘, Leustetten neu gefasst und den Entwurf des Bebauungsplanes am 27.07.2022 gebilligt. Zudem hat der Gemeinderat am 27.07.2022 beschlossen, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen Für den Planbereich des Bebauungsplanes ist das Plankonzept vom 27.07.2022 maßgebend. Er ergibt sich aus untenstehendem Kartenausschnitt:
Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets geschaffen werden.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung findet in Form einer Planauslage beim Bürgermeisteramt Frickingen, Zimmer 2 (Herrn Vollstädt) vom 15.08. bis 30.09.2022 während der üblichen Dienststunden statt. Dabei wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben.
Frickingen, den 02.08.2022
gez. Jürgen Stukle, Bürgermeister
Rechtsplan im Download (PDF-Dokument, 1,51 MB, 02.08.2022)
Bebauungsplan im Download (PDF-Dokument, 2,07 MB, 02.08.2022)
(Satzung – Planungsrechtliche Festsetzungen – Hinweise – Pflanzenliste – Örtliche Bauvorschriften– Begründung – Rechtsplan)
Inkrafttreten einer Ergänzungssatzung im Bereich des Grundstücks Flst. Nr. 102/6 der Gemarkung Frickingen (Leustetter Straße)
Der Gemeinderat der Gemeinde Frickingen hat in öffentlicher Sitzung am 10.05.2022 die Ergänzungssatzung im Bereich des Grundstücks Flst. Nr. 102/6 der Gemarkung Frickingen (Leustetter Straße) beschlossen.
Maßgebend ist der Lageplan der Ergänzungssatzung in der Fassung vom 10.05.2022.
Die Ergänzungssatzung im Bereich des Grundstücks Flst. Nr. 102/6 der Gemarkung Frickingen (Leustetter Straße) tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB).
Die Ergänzungssatzung kann einschließlich ihrer Begründung beim Bürgermeisteramt Frickingen, Kirchstraße 7, 88699 Frickingen (Zimmer 2) während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann die Ergänzungssatzung einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen.
Nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung (GemO) gilt die Ergänzungssatzung, sofern sie unter der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der GemO oder aufgrund der Gemeindeordnung ergangenen Bestimmungen zustande gekommen ist - ein Jahr nach dieser Bekanntmachung von Anfang an als gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile hingewiesen, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von 3 Jahren gestellt ist.
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.
Frickingen, den 17.05.2022
gez. Jürgen Stukle, Bürgermeister
Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ‘Bildstockäcker, 2. Änderung und Erweiterung‘
Der Gemeinderat der Gemeinde Frickingen hat in öffentlicher Sitzung am 19.04.2022 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ‘Bildstockäcker, 2. Änderung und Erweiterung‘ in Frickingen nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften als jeweils selbstständige Satzung beschlossen.
Maßgebend ist der Lageplan des Bebauungsplanes in der Fassung vom 19.04.2022.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften ‘Bildstockäcker, 2. Änderung und Erweiterung‘ treten mit dieser Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB).
Der Bebauungsplan kann einschließlich seiner Begründung beim Bürgermeisteramt Frickingen, Kirchstraße 7, 88699 Frickingen (Zimmer 2) während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.
Nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung (GemO) gilt der Bebauungsplan, sofern er unter der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der GemO oder aufgrund der Gemeindeordnung ergangenen Bestimmungen zustande gekommen ist - ein Jahr nach dieser Bekanntmachung von Anfang an als gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile hingewiesen, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von 3 Jahren gestellt ist.
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.
Frickingen, den 25.04.2022
gez. Jürgen Stukle, Bürgermeister
Rechtsplan zum Download (PDF-Dokument, 516,06 KB, 14.04.2022)
Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Satzung über örtliche Bauvorschriften für die Herstellung notwendiger Stellplätze im Gemeindegebiet von Frickingen
Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Satzung über örtliche Bauvorschriften für die Herstellung notwendiger Stellplätze im Gemeindegebiet von Frickingen
Der Gemeinderat der Gemeinde Frickingen hat am 15. Februar 2022 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der Satzung über örtliche Bauvorschriften für die Herstellung notwendiger Stellplätze im Gemeindegebiet von Frickingen gebilligt und beschlossen, diese nach § 74 Abs. 6 Landesbauordnung (LBO) in Verbindung § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und gleichzeitig die Behörden und Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.
Der Satzungsentwurf wird mit Begründung in der Zeit vom 07.03.2022 bis 11.04.2022 beim Bürgermeisteramt Frickingen, Kirchstraße 7, 88699 Frickingen während den allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses (Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr, Montag von 14 bis 16 Uhr und Mittwoch von 14 bis 18 Uhr) beim Haupt- und Bauamt (Herrn Vollstädt), Zimmer 2 öffentlich ausgelegt (um Terminvereinbarung wir gebeten).
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen wird mitgeteilt. Deshalb ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Stellplatz-Satzung unberücksichtigt bleiben können.
Frickingen, den 21.02.2022
gez. Jürgen Stukle, Bürgermeister
Zum Download:
Satzung Stellplatzverpflichtung 2022 (PDF-Dokument, 193,39 KB, 07.03.2022)
Stellplatzsatzung Frickingen (PDF-Dokument, 698,17 KB, 07.03.2022)
Stellplatzsatzung Altheim (PDF-Dokument, 502,73 KB, 07.03.2022)
Stellplatzsatzung Leustetten (PDF-Dokument, 392,84 KB, 07.03.2022)
Stellplatzsatzung Bruckfelden (PDF-Dokument, 282,70 KB, 07.03.2022)
Vorhabenbezogener Bebauungsplan 'Bildstockäcker - 2. Änderung und Erweiterung'- hier: Öffentliche Auslegung
Der Gemeinderat der Gemeinde Frickingen hat am 26. Oktober 2021 in öffentlicher Sitzung den Satzungsentwurf über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ‚‘Bildstockäcker, 2. Änderung und Erweiterung‘ und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Der Planbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus nebenstehenden Kartenausschnitt:
Der Entwurf des Bebauungsplanes wird mit Begründung und Satzung über die örtlichen Bauvorschriften in der Zeit vom 18. Februar bis 21. März 2022 beim Bürgermeisteramt Frickingen, Kirchstraße 7, 88699 Frickingen während den allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses (Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr, Montag von 14 bis 16 Uhr und Mittwoch von 14 bis 18 Uhr) beim Haupt- und Bauamt (Herrn Vollstädt), Zimmer 2 öffentlich ausgelegt.
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind vorhanden:
- Zum Schutz der Vögel wird festgelegt, dass zusammenhängende Glasflächen von mehr als 1,5 m² zu untergliedern sind oder mit reflexionsarmem Glas auszustatten ist (Außenreflexionsgrad maximal 15%), das entweder transluzent ist, flächige Markierungen auf den Scheiben oder eine UV-reflektierende, transparente Beschichtung (sog. Vogelschutzglas) aufweist.
- Ein Erdmassenausgleich innerhalb des Plangebietes ist unrealistisch, weil die Gebäude unterkellert sein müssen, um die erforderlichen Nebenräume unterzubringen. Die Gemeinde Frickingen wird im weiteren Verfahren mögliche Wiederverwertungs- bzw. Entsorgungsmöglichkeiten für den anfallenden Erdaushub untersuchen.
- Hinweise des Amtes für Wasserwirtschaft- und Bodenschutz zur Wasserwirtschaft/Grundwasserschutz
- Vorlage eines Abfallverwertungskonzeptes bei Bauvorhaben, bei denen jeweils oder in Kombination mehr als 500 m³ Erdaushub anfallen,
- Übernahme eines Hinweises zur Geotechnik in den Textteil des Bebauungsplanes
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen wird mitgeteilt. Deshalb ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Frickingen, den 07.02.2022
gez. Jürgen Stukle, Bürgermeister
zum Download:
VBP-Änderung (PDF-Dokument, 535,27 KB, 22.02.2022)
VBP-Text (PDF-Dokument, 3,70 MB, 22.02.2022)
Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ‘Bildstockäcker, 2. Änderung und Erweiterung‘
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 13.07.2021 aufgrund von § 12 BauGB beschlossen, für die Grundstücke Flst. Nrn. 960/4, 960/7, 960/8, 961/1 der Gemarkung Frickingen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan aufzustellen und eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Planauflage im Rathaus durchzuführen. In seiner Sitzung vom 27.07.2021 hat der Gemeinderat zudem den Entwurf des Bebauungsplanes gebilligt. Für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist der Lageplan vom 27.07.2021 maßgebend. Er ergibt sich aus nebenstehendem Kartenausschnitt.
Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um auf dem Areal 3 Mehrfamilienhäuser und bei Bedarf Räumlichkeiten für Dienstleistungsangebote zu realisieren.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung findet in Form einer Planauflage beim Bürgermeisteramt Frickingen, Kirchstraße 7, 88699 Frickingen in der Zeit vom 16. August 2021 bis 17. September 2021 während den allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses (Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr, Montag von 14 bis 16 Uhr und Mittwoch von 14 bis 18 Uhr) beim Haupt- und Bauamt (Herrn Vollstädt), Zimmer 2 statt (um Terminvereinbarung wir gebeten). Dabei wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben. Unter www.Frickingen.de (Rubrik Bebauungspläne im Verfahren) steht der Entwurf des Bebauungsplanes zum Download zur Verfügung.
Frickingen, den 03.08.2021
gez. Jürgen Stukle, Bürgermeister
VBP-Bildstockäcker-text-gesamt-27-juli-2021: pdf zum Download (PDF-Dokument, 3,69 MB, 11.08.2021)
VBP-bildstockäcker-2-änderung-27-07-2021: pdf zum Download (PDF-Dokument, 534,90 KB, 11.08.2021)