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Verlängert! Entnahmeverbot für Oberflächengewässer
Wasserentnahme aus Flüssen, Bächen und Seen bleibt verboten
Das seit Ende Juni geltende Wasserentnahme-Verbot für Oberflächengewässer wird im Bodenseekreis bis 15. Oktober 2023 verlängert. Weiterhin verboten ist damit das Abpumpen aus Fließgewässern wie Bächen, Flüssen, Kanälen sowie Weihern und Seen für den Gemeingebrauch sowie die Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen. Vom Verbot ausgenommen sind Entnahmen aus dem Bodensee und dem Grundwasser im genehmigten Umfang sowie für das Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen. Allerdings appelliert das Landratsamt, aktuell auch darauf zu verzichten.
Die Wasserführung der Gewässer ist aufgrund des nach wie vor fehlenden, durchschlagenden Niederschlags weiterhin sehr niedrig. Auch die Niederschläge der vergangenen Tage haben noch nicht dazu geführt, dass sich bei den Wasserständen und Abflüssen in den oberirdischen Gewässern eine deutliche Verbesserung eingestellt hat. Aufgrund der aktuellen Wasserabflüsse und Prognosen wird das Entnahmeverbot bis 15.10.2023 verlängert.
Unter den ansteigenden Gewässertemperaturen und dem verringerten Sauerstoffgehalt leiden Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen. Wasserentnahmen durch den Menschen für die Bewässerung von Grünflächen können die Situation im Einzelfall dramatisch verschärfen. Das Austrocknen eines Gewässers bedeutet den Verlust aller dort beheimateten Wasserlebewesen. Wer das Verbot in dieser kritischen Situation ignoriert, muss deshalb mit einem empfindlichen Bußgeld von bis zu 10.000 Euro rechnen.
Die öffentliche Bekanntmachung wird ist auf der Homepage des Bodenseekreises veröffentlicht (www.bodenseekreis.de) und ist ab Montag, 18.09.23 gültig Der vollständige Wortlaut kann dort nachgelesen werden: https://www.bodenseekreis.de/fileadmin/07_politik_verwaltung/bekanntmachungen/2022/2023-09-18_Allgemeinverfuegung_wasserentnahmeverbot.pdf