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Übersicht der Steuern- u. Gebührensätze
Gemeinden können neben bestimmten Steuern (Gewerbesteuer, Grundsteuer, kommunale Steuern wie z.B. Hundesteuer) weitere Abgaben erheben. Rechtsgrundlage ist vor allem das Kommunalabgabengesetz (KAG). In der jeweiligen örtlichen Satzung sind entsprechend der Situation vor Ort nähere Regelungen enthalten.
Benutzungs- und Entgeltordnung zum Betreuungsangebot in der Grundschule Frickingen
§ 1
Die Gemeinde Frickingen bietet in der Grundschule Frickingen ein Betreuungsangebot vor und nach dem Schulunterricht an. Dieses Angebot steht allen Schülern, die die Grundschule besuchen, zur Verfügung. Über Ausnahmen entscheidet der Schulträger (Gemeinde Frickingen).
§ 2
Die Einrichtung wird privatrechtlich betrieben. Für die Benutzung wird ein privatrechtliches Entgelt erhoben (siehe § 5).
§ 3
Das Betreuungsangebot umfasst die Betreuung der Grundschüler an den Tagen mit regulärem Schulunterricht, also nicht während den Schulferien, in der Zeit von 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr (verlässliche Grundschule) und von Montag bis Donnerstag zusätzlich in der Zeit von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr (Nachmittagsbetreuung).
§ 4
Die Betreuung findet in den Räumen der Grundschule statt. Im Rahmen der Betreuung werden sinnvolle, spielerische und freizeitbezogene Aktivitäten angeboten (an den Nachmittagen auch Hausaufgabenbetreuung). Die für die Aktivitäten erforderlichen Sachmittel stellt die Gemeinde Frickingen zur Verfügung.
§ 5
Die Eltern werden an den Kosten der Betreuung beteiligt und müssen hierfür ein monatliches Entgelt bezahlen. Entgeltpflichtig ist der Zeitraum nach dem Unterrichtsende (frühestens ab 12.20 Uhr bis maximal 16.30 Uhr).
Für die Inanspruchnahme der Betreuung an einem Tag bis 14.00 Uhr beträgt das Entgelt inkl. Mittagessen 9,00 €. Für die Inanspruchnahme der Nachmittagsbetreuung an einem Tag beträgt das Entgelt 5,00 €.
§ 6
Die Betreuung ist von Montag bis Freitag an einzelnen oder mehreren Wochentagen möglich. Hierfür bedarf es einer verbindlichen schriftlichen Anmeldung vor dem Monat der Inanspruchnahme der Betreuung. Eine Abmeldung kann nur zum Ende eines Monats erfolgen. Sie muss schriftlich vor dem 15. des laufenden Monats in der Schule eingegangen sein. Das fällige Entgelt für die Betreuung und die Kosten für das Mittagessen werden über die Gemeindeverwaltung per SEPA-Lastschrift eingezogen.
§ 7
Für die Monate August und September wird kein Betreuungsentgelt erhoben. Sofern 2 Kinder aus einer Familie die Betreuung in Anspruch nehmen, wird für das 2. und jedes weitere Kind das Betreuungsentgelt um 25 % reduziert.
§ 8
Diese Benutzungs- und Entgeltordnung zum Betreuungsangebot in der Grundschule Frickingen tritt zum 01.10.2024 in Kraft.
Frickingen, den 17.09.2024
Gez.
Jürgen Stukle, Bürgermeister